Unternehmensnachfolge

Nachfolge durch Verkauf an einen externen Käufer

Beim Verkauf an Externe geht es um einen marktüblichen Preis, eine harte Verhandlung und Haftungsfragen; Erbschaft- und Schenkungsteuer spielen keine Rolle. Realistisch dauert der Prozess 6 bis 18 Monate, plus 1 bis 3 Jahre Vorbereitung, wenn man den Preis optimieren will. 

1. Mögliche Käufer

Käufertyp Typisch Vor- und Nachteile
Strategischer Käufer (Wettbewerber, Lieferant, Kunde) Will Marktanteile oder Synergien Zahlt oft den höchsten Preis, aber das Unternehmen wird häufig integriert; Standort oder Name können verloren gehen
Finanzinvestor / Private Equity Ab etwa 1–2 Mio. € Ergebnis Professionell, aber hohe Anforderungen; oft Rückbeteiligung des Verkäufers
MBO (eigene Führungskräfte) Kennen das Unternehmen Hohe Kontinuität, aber oft wenig Eigenkapital, daher Verkäuferdarlehen oder Earnout
MBI (externer Manager) Sucht ein Unternehmen zum Führen Passt gut für kleine und mittlere Betriebe; Finanzierung über KfW oder Bank

 Anlaufstellen: die Nachfolgebörse nexxt-change (IHK und Handwerkskammern), M&A-Berater, Branchenverbände, Hausbank. 

2. Asset Deal oder Share Deal

 Verkäufer wollen in der Regel einen Share Deal, Käufer einen Asset Deal. Das wirkt sich auf den Preis aus und wird mitverhandelt. 

Kriterium Share Deal (Verkauf von Anteilen) Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter)
Möglich bei GmbH, KG und anderen Gesellschaften Jeder Rechtsform, beim Einzelunternehmen zwingend
Haftung Käufer übernimmt die Gesellschaft mit allen Altlasten Käufer übernimmt nur, was er auswählt
Verträge Laufen automatisch weiter Müssen einzeln übertragen werden; Vertragspartner müssen oft zustimmen
Steuern Käufer Kaufpreis nicht abschreibbar Kaufpreis abschreibbar, auch der Firmenwert über 15 Jahre
Steuern Verkäufer Meist günstiger Meist ungünstiger

3. Steuern beim Verkauf

Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (§§ 16, 34 EStG)

  • Der Veräußerungsgewinn ist Kaufpreis minus Buchwert minus Kosten.
  • Ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit gibt es einen Freibetrag von 45.000 €. Er schmilzt ab, sobald der Gewinn 136.000 € übersteigt.
  • Einmal im Leben gilt der ermäßigte Steuersatz von 56 % des Durchschnittssteuersatzes, mindestens aber der Eingangssteuersatz.
  • Bei Personengesellschaften fällt keine Gewerbesteuer an, wenn der gesamte Anteil an eine natürliche Person verkauft wird.

GmbH-Anteile im Privatvermögen (§ 17 EStG)

  • Nach dem Teileinkünfteverfahren sind 60 % des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, effektiv etwa 27–28 %.

GmbH-Anteile über eine Holding (§ 8b KStG)

  • Der Gewinn ist zu 95 % steuerfrei, effektiv fallen nur etwa 1,5 % an. Das Geld bleibt in der Holding; erst bei Ausschüttung wird es privat versteuert.
  • Wer die Anteile erst kurz vor dem Verkauf in eine Holding einbringt, muss eine Sperrfrist von 7 Jahren beachten (§ 22 UmwStG). Diese Gestaltung muss deshalb lange vorher erfolgen.

Ratenzahlung, Earn-out, Rente

Bei einer Leibrente kann man unter Umständen wählen, ob sofort oder erst beim Zufluss versteuert wird. Beim Earn-out muss der Vertrag die steuerliche Behandlung des variablen Teils sauber regeln.

Weitere Steuern

  • Grunderwerbsteuer: Beim Asset Deal fällt sie an, wenn Grundstücke dabei sind. Beim Share Deal fällt sie an, wenn mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz übergehen. In NRW beträgt der Satz 6,5 %.
  • Umsatzsteuer: Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht steuerbar.

4. Ablauf in sechs Phasen

1. Vorbereitung (1–3 Jahre vorher)

  • Abhängigkeit vom Inhaber reduzieren: zweite Führungsebene aufbauen, Kundenbeziehungen auf mehrere Personen verteilen.
  • Zahlen bereinigen: private Kosten aus dem Betrieb nehmen, Abschlüsse sauber und nachvollziehbar machen.
  • Nicht betriebsnotwendiges Vermögen herauslösen, etwa Immobilien in eine eigene Gesellschaft auslagern und an den Betrieb vermieten.
  • Verträge auf Change-of-Control-Klauseln prüfen (Vertragspartner kann bei Eigentümerwechsel kündigen).
  • Steuerstruktur optimieren, z. B. Holding gründen; Sperrfrist einplanen.

2. Bewertung und Strategie (Monat 0–2)

  • Unternehmenswert ermitteln: für KMU oft Multiplikator auf EBIT oder EBITDA, für eine fundierte Bewertung das Ertragswertverfahren.

  • Preisvorstellung, Mindestpreis und weitere Ziele festlegen: Arbeitsplätze, Standort, eigene Rolle nach dem Verkauf. 

  • Berater auswählen: M&A-Berater (meist Erfolgshonorar), Steuerberater, Anwalt. 

3. Käufersuche (Monat 2–6)

  • Teaser: anonymes Kurzprofil des Unternehmens. 

  • NDA: Geheimhaltungsvereinbarung, bevor Details herausgegeben werden. 

  • Informationsmemorandum: ausführliche Beschreibung mit Zahlen. 

  • Erste Gespräche, unverbindliche Angebote einholen. 

  • Vertraulichkeit ist entscheidend: Mitarbeiter, Kunden und Wettbewerber sollten möglichst lange nichts erfahren. 

4. Absichtserklärung und Due Diligence (Monat 5–9)

  • Letter of Intent (LOI): Eckpunkte wie Preis, Struktur, Exklusivität; meist unverbindlich, nur Exklusivität und Geheimhaltung sind bindend. 

  • Due Diligence: Käufer prüft Finanzen, Steuern, Recht, Personal, Technik, ggf. Umwelt im virtuellen Datenraum; personenbezogene Daten datenschutzkonform anonymisieren.

  • Gründlich vorbereitet ist besser als überrascht: jeder Mangel, der hier auftaucht, kostet Preis. 

5. Kaufvertrag (Monat 8–12)

  • Kernpunkte siehe Tabelle unten. GmbH-Anteile und Grundstücke müssen notariell beurkundet werden. 

6. Signing, Closing und Übergang

  • Signing: Vertrag wird unterschrieben. Closing: Eigentum und Geld gehen über, sobald alle Bedingungen erfüllt sind. 

  • Mitarbeiter informieren; beim Asset Deal schriftlich nach § 613a BGB. 

  • Danach begleitet der Verkäufer meist 6–24 Monate die Übergabe. 

Kernpunkte des Kaufvertrags

Punkt Worum es geht
Kaufpreismechanismus Locked Box (fester Preis auf einen Stichtag) oder Closing Accounts (Anpassung nach Abschluss)
Garantien Wofür der Verkäufer einsteht, z. B. Richtigkeit der Abschlüsse, keine verschwiegenen Rechtsstreitigkeiten
Haftung Höchstbetrag, Mindestbetrag, Verjährung; eventuell W&I-Versicherung, die Garantieansprüche absichert
Freistellungen Vor allem für Steuern aus der Zeit vor dem Verkauf
Earn-out Teil des Preises hängt vom künftigen Erfolg ab; klar definieren, sonst droht Streit
Verkäuferdarlehen Teil des Preises wird gestundet; nur mit Sicherheiten
Wettbewerbsverbot Für den Verkäufer, meist 2–3 Jahre
Übergangsrolle Beratervertrag oder befristete Geschäftsführung des Verkäufers

5. Rechtliche Stolperfallen

Zustimmung des Ehepartners (§ 1365 BGB):

Ist das Unternehmen im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Verkäufers, braucht er im gesetzlichen Güterstand die Zustimmung des Ehepartners. Ohne sie ist der Vertrag unwirksam. 

Mitgesellschafter:

Vorkaufsrechte und Zustimmungsklauseln im Gesellschaftsvertrag prüfen. 

Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 HGB):

Beim Asset Deal haftet der Käufer für Altschulden, wenn er den Firmennamen weiterführt und das nicht ausschließt. 

Fusionskontrolle:

Nur bei großen Transaktionen relevant, sollte aber geprüft werden. 

6. Die häufigsten Fehler

1. Zu späte Vorbereitung:

Holding-Gestaltung und Aufbau einer zweiten Führungsebene brauchen Jahre. 

2. Unrealistische Preisvorstellung:

Der Ertrag zählt, nicht die Lebensleistung. 

3. Nur ein Interessent:

Ohne Wettbewerb unter Käufern fehlt die Verhandlungsmacht. 

4. Vertraulichkeit verletzt:

Unruhe bei Kunden und Mitarbeitern senkt den Wert. 

5. Garantien unterschätzt:

Weitreichende Haftung kann den Erlös nachträglich aufzehren. 

6. Zustimmung des Ehepartners vergessen.

Konkreter erster Schritt:

Mit dem Steuerberater prüfen, ob eine Holding-Struktur oder das Herauslösen der Immobilien noch sinnvoll ist. Dann eine realistische Unternehmensbewertung erstellen lassen. Kostenlose Erstberatung gibt es bei IHK und Handwerkskammer. 

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Gestaltung muss auf den konkreten Fall zugeschnitten werden.

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